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Beeinträchtigung wesentlicher Interessen i. S. d. § 105 Abs. 3 ArbVG - auf sittlichen Verpflichtungen beruhende Sorgepflichten

ArbeitsrechtJudikaturDr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin ASG Wien (Bearbeitung)ASoK 2012, 440 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Das OLG Wien wendet sich im Anwendungsbereich des § 105 ArbVG der Frage zu, wie weit wesentliche Interessen des Arbeitnehmers durch Aufwendungen verpflichtender Unterhaltszahlungen beeinflusst werden. Dabei waren unter anderem auch Aufwendungen für Leasingverbindlichkeiten des eigenen Sohnes entscheidungsrelevant.

Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 3 ArbVG

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