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§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG - soziale Gestaltungspflicht

ArbeitsrechtJudikaturASoK 2012, 370 Heft 10 v. 1.10.2012

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

Im gegenständlichen Urteil trifft der OGH Feststellungen zur sozialen Gestaltungspflicht des Arbeitgebers im Falle einer betriebsbedingten Kündigung.

OGH 20.1.2012, 8 ObA 95/11w

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