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Verwirkung gem. § 37 Abs. 1 AngG und Mitverschuldenseinwand

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG Graz Ost, Lehrbeauftragte an der WU WienASoK 2011, 322 Heft 8 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: Der OGH setzte sich mit dem Verwirkungstatbestand des § 37 Abs 1 AngG auseinander und prüfte, unter welchen Umständen dieser zur Anwendung kommen kann.

Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 1 AngG; § 38 AngG; § 37 Abs 2 AngG

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