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Das Sperrrecht des Betriebsrates im Licht der letzten Novelle des ArbVG

ArbeitsrechtAufsatzDr. Thomas Rauch, WK WienASoK 2011, 215 - 218 Heft 6 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Thomas Rauch widmet seinen Beitrag dem Sperrrecht des Betriebsrates im Regime des ArbVG. Insofern spricht er die formalen Erleichterungen bei der Beschlussfassung im Lichte der letzten Novelle an, die sogar telefonische Betriebsratsbeschlüsse erlauben.

Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 1 ArbVG; § 68 Abs 2 ArbVG

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