Zusammenfassung: Stärker widmet sich in seinem Beitrag eingehend den Betriebsvereinbarungen nach dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz. Der Verfasser führt an, wann grundsätzlich der Abschluss von Betriebsvereinbarungen gem. dem KA-AZG vorgesehen ist und, ob dieser erzwungen werden kann. Stärker erklärt zudem, welcher Gruppe von Betriebsvereinbarungen die KA-AZG-Betriebsvereinbarungen zuzurechnen sind, ob diese Nachwirkungen entfalten können und, welche Beendigungsmöglichkeiten dafür bestehen.