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Entlassung nach strafbaren Handlungen

ArbeitsrechtJudikaturASoK 2011, 58 Heft 2 v. 1.2.2011

§ 82 lit d GewO 1859

In gegenständlicher Entscheidung stellte der OGH ua fest, inwieweit auch landesgesetzliche Verwaltungsübertretungen als "sonstige strafbare Handlungen" des § 82 lit d GewO in Frage kommen. Können Ehrenkränkungen als strafbare Handlungen nach § 82 lit d angesehen werden? Wird hier der Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit erfüllt und ist daher die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zulässig?

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