§ 1298 ABGB; § 1295 ABGB
In der vorliegenden Rechtssache, in der die Schadenersatzpflicht abgeleitet wurde aus einer Unterlassung, stellten sich Fragen im Hinblick auf die Behauptungs- und Beweislast, Beweislastumkehr bzw. Anwendung des Anscheinsbeweises.