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Beweislast bei Nachforderungen von Entgelt für Überstunden - Die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers ändert nichts an der Beweispflicht des Arbeitnehmers

ArbeitsrechtAufsatzDr. Thomas Rauch, Wirtschaftskammer WienASoK 2011, 10 - 12 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 26 AZG; § 28 Abs 8 AZG

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