Beweislast bei Nachforderungen von Entgelt für Überstunden - Die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers ändert nichts an der Beweispflicht des Arbeitnehmers
ArbeitsrechtAufsatzDr. Thomas Rauch, Wirtschaftskammer WienASoK 2011, 10 - 12 Heft 1 v. 1.1.2011