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Keine Einbeziehung von Pensionskassenbeiträgen des Arbeitgebers in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung gem. § 23 Abs. 1 AngG

ArbeitsrechtJudikaturn.n.ASoK 2011, 424 Heft 11 v. 1.11.2011

§ 23 Abs 1 AngG

Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, dass Pensionskassenbeiträge und fortlaufende Prämien nicht als Entgelt iSd § 23 AngG zu sehen ist und somit auch nicht in die "Abfertigung alt" einzubeziehen sind.

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