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Die Rolle des Arbeitgebers bei der Errichtung eines Betriebsrats - Die Pflicht zur Errichtung eines Betriebsrats richtet sich nicht an den Arbeitgeber

ArbeitsrechtAufsatzDr. Thomas Rauch, Wirtschaftskammer WienASoK 2010, 318 - 320 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Rauch erläutert in seinem Beitrag die aktuelle Rechtslage hinsichtlich der Frage, ob seitens des Arbeitgebers die Verpflichtung besteht, einen Betriebsrat zu errichten und bei der Betriebsratswahl mitzuwirken. Der Verfasser führt am Ende seines Beitrags ua eine Mustervorlage für ein mögliches Antwortschreiben der Geschäftsleitung an, mit dem Vorwürfen im Hinblick auf die Nichterrichtung eines Betriebsrats im Unternehmen begegnet werden kann.

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