§ 223 Abs 2 ASVG; § 607 Abs 12 ASVG; § 637 Abs 2 ASVG
Der OGH stellte in gegenständlicher Entscheidung fest, ob es iZm der neuen Langzeitversichertenregelung (Hacklerregelung) erforderlich ist, dass jene Pensionsansprüche, die bereits zugesprochen wurden, neu berechnet werden.