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Rechtskonsequenzen mutwillig gestellter Pflegegeldanträge

SozialrechtAufsatzMag. Sebastian Zankel, Jurist im Personalmanagement eines KonzernsASoK 2010, 291 - 296 Heft 8 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: Der Verfasser beschäftigt sich mit seinem Beitrag mit möglichen Sanktionsmöglichkeiten iZm mutwilligen Antragsstellungen und Klagsführungen im Pflegegeldverfahren. Dabei wendet er sich Begriffsbestimmungen und den Arten der Sanktionierung zu, indem er einschlägige Normen des AVG, ASVG und ASGG beleuchtet.

Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 3 AVG; § 68 Abs 2 AVG; § 25 Abs 4 BPGG; § 35 AVG; § 313 ZPO; § 354 ZPO; § 359 Abs 1 ASVG

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