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Kosten der Abwehr von Arbeitgeberansprüchen nicht vom IESG gesichert

Aus der aktuellen RechtsprechungInsolvenzrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG GleisdorfASoK 2010, 308 Heft 8 v. 1.8.2010

§ 1 IESG

In vorliegender Sache war fraglich, ob die Abwehr der von einem Arbeitgeber geltend gemachten Ansprüche auf Zahlung einer Konventionalstrafe unter den Begriff des gesicherten Entgelts gem. § 1 IESG zu subsumieren ist. Ändert sich etwas, wenn dies im Rahmen einer Widerklage erfolgt?

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