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Kein Unfallversicherungsschutz bei Sturz im Hotelbadezimmer während einer Sachexkursion

Aus der aktuellen RechtsprechungSozialrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG GleisdorfASoK 2010, 307 - 308 Heft 8 v. 1.8.2010

§ 175 ASVG

In vorliegender Sache war fraglich, ob der Unfallversicherungsschutz greift, wenn sich der Reisende im dienstlichen Interesse außerhalb seines Beschäftigungsorts aufhält. In diesem Zusammenhang war zu erörtern, auf welche Tätigkeiten sich der Versicherungsschutz erstreckt und ob ein Sturz im Hotelbadezimmer dem unversicherten Lebensbereich zuzurechnen ist.

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