§ 12 Abs 3 AlVG
In vorliegendem Judikat hatte der OGH die Frage zu klären, ob bei aufrechter Immatrikulation an einer FH von einer ordentlichen Hörerschaft auszugehen und ob somit das Begriffsbild der Arbeitslosigkeit iSd § 12 AlVG gegeben ist.
§ 12 Abs 3 AlVG
In vorliegendem Judikat hatte der OGH die Frage zu klären, ob bei aufrechter Immatrikulation an einer FH von einer ordentlichen Hörerschaft auszugehen und ob somit das Begriffsbild der Arbeitslosigkeit iSd § 12 AlVG gegeben ist.