vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Klagsrückziehung gem § 237 ZPO

Aus der aktuellen RechtsprechungZivilprozessrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG GleisdorfASoK 2010, 268 Heft 7 v. 1.7.2010

§ 237 ZPO

Hier klärte der OGH die Frage, unter welchen Bedingungen eine zurückgezogene Klage neuerlich eingebracht werden kann. Fraglich war, ob die ursprüngliche Klage gegen ein nicht passivlegitimiertes, teilrechtsfähiges Landeskrankenhaus ein Hindernis für die Einbringung einer neuerlichen Klage gegen das im Vorprozess überhaupt noch nicht vertretene Land ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!