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Keine Aktivlegitimation des Betriebsrats zur Geltendmachung individueller Arbeitnehmeransprüche aufgrund von § 90 ArbVG

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG GleisdorfASoK 2010, 235 Heft 6 v. 1.6.2010

§ 54 ASGG; § 50 Abs 2 ASGG; § 90 ArbVG

Vorliegend war die Klagebefugnis des Betriebsrates iZm privatrechtlichen Ansprüchen der Belegschaft und nicht vorhandenen privatrechtlich rechtsbegründenden Akten zu klären.

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