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Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in Kurzform

SteuerrechtJudikaturMag. Alfred Shubshizky, StBASoK 2010, 193 - 196 Heft 5 v. 1.5.2010

Shubshizky informiert in seinem Beitrag zunächst über eine Entscheidung des VwGH aus dem Februar 2010, in der sich das Höchstgericht mit Fragen betreffend die Beurteilung des Vorliegens eines Beschäftigungsortes im Inland und mit der im ASVG normierten Entsendebestimmung zu befassen hatte. Danach führt er Auszüge aus der im Februar 2010 stattgefundenen Referentenbesprechung an, in der Fragen betreffend die sozialversicherungsrechtliche Einstufung von nebenberuflich Lehrenden an Universitäten behandelt und Klarstellungen im Bezug auf die Auszahlung von Zeitguthaben und Urlaubsersatzleistung im Falle der Dienstverhältnisbeendigung geringfügig Beschäftigter getroffen wurden. Der Verfasser führt im Anschluss daran eine Frage aus dem Fragen-Antworten-Protokolls zum BMSVG an, die die Anwendung des BMSVG bei Entsendungsfällen betrifft. Shubshizky informiert sodann über 2 Entscheidungen des UFS aus dem Februar 2010, in denen es um Fragen geht einerseits betreffend der Lohnzahlungszeitraum bei begünstigten Auslandstätigkeiten, andererseits betreffend die Schmutzzulage iZm der Angemessenheit und dem Grundsatz von Treu und Glauben. Shubshizky berichtet außerdem über eine Entscheidung des VwGH aus dem September 2009, die sich mit der Lohnnebenkostenpflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer befasst ebenso wie über eine Entscheidung des OGH aus dem Mai 2009, die Fragen betreffend die Überlassung von Arbeitskräften in das Baugewerbe von Deutschland ins Inland behandelt. Der Verfasser führt eine Entscheidung des OGH aus dem Jänner 2010 an, in der sich das Höchstgericht im Hinblick auf die weitere Anwendung des Veräußererkollektivvertrages auch nach einem Betriebsübergang äußerte und beleuchtet zum Abschluss seines Beitrags eine Entscheidung des OLG Wien aus dem Jänner 2010, in der es um Fragen geht betreffend der konkludente Anspruch einer Belegschaft eines Unternehmens auf eine Betriebspension für den Fall, dass in der Vergangenheit jedem in Pension gegangenen Mitarbeiter eine solche zuerkannt wurde.

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