§ 27 Abs 2 Z 3 lit a und Abs 4 AlVG; § 49 Abs 3 Z 7 ASVG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung fest, ob die Abfertigung Bestandteil der Beitragsgrundlage oder der Höchstbeitragsgrundlage ist. Das Höchstgericht stelle außerdem klar, ob die Termini "Entgelt" respektive "Lohnausgleich" nach § 27 Abs 4 AlVG auch die Abfertigung umfassen.