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Wann liegt eine vertretbare Rechtsansicht bei Verzug des Arbeitgebers vor?

ArbeitsrechtJudikaturASoK 2010, 124 Heft 4 v. 1.4.2010

Der OGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, wann iZm einem Zahlungsverzug des Arbeitgebers im Bezug auf das Entgelt des Arbeitnehmers eine vertretbare Rechtsansicht gegeben sein kann, aufgrund derer keine Verzugszinsen zu zahlen sind.

OGH 19.11.2009, 8 ObA 10/09t

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