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Grenzen der Kontrollmaßnahmen - Bei fehlender Zustimmung der Arbeitnehmerschaft kann die Stilllegung teurer Überwachungseinrichtungen erzwungen werden

ArbeitsrechtAufsatzDr. Thomas Rauch, Wirtschaftskammer WienASoK 2010, 102 - 108 Heft 3 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Welche Maßnahmen zur Kontrolle der Arbeitnehmer sind zulässig? Bedarf es zur Einführung derartiger Maßnahmen und zur Einrichtung von technischen Kontrollsystemen der Zustimmung der Arbeitnehmer respektive des Betriebsrats? Können diesbezüglich Betriebsvereinbarungen getroffen werden und können diese zu jeder Zeit aufgekündigt werden? Der Beitrag Rauchs dient der Klärung obenstehender Fragen. Der Verfasser geht zunächst auf die Persönlichkeitsrechte näher ein, befasst sich mit Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren und erörtert anschließend mehrere Überwachungsmaßnahmen aus der Praxis (sog. Whistleblowing, Überwachung von Mitarbeitern mittels GPS, Überwachungskameras, Telefonüberwachung, usw.).

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