§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Der OGH prüfte Fragen iZm der Zumutbarkeit der Änderungen der Arbeitsbedingungen für den AN und der Anfechtung einer Änderungskündigung. Klargestellt wurde dabei ua, ob der allgemeine Kündigungsschutz gem § 105 ArbVG auch für Änderungskündigungen gilt.