§ 65 Abs 2 ASGG; § 133 Abs 2 ASVG; § 228 ZPO
In gegenständlicher Entscheidung stellte sich die Frage, ob und wenn ja unter welcher Voraussetzung ein Klagebegehren hinsichtlich der Übernahme der Kosten für ein Heilmittel durch den Krankenversicherungsträger zulässig ist.