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Unfall bei Inanspruchnahme einer Beratung durch das AMS wegen Altersteilzeit fällt nicht unter Versicherungsschutz

Aus der akuellen RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG GleisdorfASoK 2010, 388 Heft 10 v. 1.10.2010

§ 175 ASVG

Der OGH entschied in gegenständlicher Entscheidung, inwieweit eine vom AMS erfolgte Beratung eines Versicherten betreffend die Altersteilzeit in Begleitung eines Betriebsratsmitglieds während der Arbeitszeit dem privaten Bereich des Versicherten zuzuordnen ist und daher kein Versicherungsschutz besteht.

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