§ 175 ASVG
Der OGH entschied in gegenständlicher Entscheidung, inwieweit eine vom AMS erfolgte Beratung eines Versicherten betreffend die Altersteilzeit in Begleitung eines Betriebsratsmitglieds während der Arbeitszeit dem privaten Bereich des Versicherten zuzuordnen ist und daher kein Versicherungsschutz besteht.