Shubshizky informiert in seinem Beitrag zunächst über eine aktuelle Entscheidung des VwGH zur Beitragsgrundlage für Entgeltansprüche von Dienstnehmern im Falle der Anwendung eines nicht richtigen KVs. Der Verfasser berichtet sodann über eine geplante Regelung in der RV zum KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz betreffend selbständige Künstler und die Ruhendmeldung ihrer künstlerischen Erwerbstätigkeit beim Künstler-Sozialversicherungsfonds. Shubshizky informiert weiters über die im ME zum SVÄG 2010 enthaltenen Regelungen betreffend Krankenversicherungsbeiträge für ausländische Pensionen und über eine aktuelle Entscheidung des OGH, in der das Höchstgericht Grundsätzliches zum begünstigten Pensionszugang durch Schwerarbeit im Schicht- und Wechseldienst feststellte. Der Verfasser führt danach 3 Kernaussagen des vom BMF und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger veröffentlichten Leitfadens zur Sportlerbegünstigung an. Anschließend zeigt er auf, in welchen Bereichen die RV zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 gegenüber dem ME betreffend die Haftung für die Lohnabgaben abgeändert wurde. Shubshizky führt außerdem eine Entscheidung des UFS an, in der der Senat feststellte, ob eine Abfindung für einen aktiven Dienstnehmer, die Deputate betrifft, als einkommensteuerlich begünstigte Pensionsabfindung angesehen werden kann. Der Verfasser informiert sodann über eine aktuelle Anfragebeantwortung durch das BMF, in der sich ua die Frage stellte, ob durch eine Vermietung von Personal bzw. einen Arbeitskräfteverleih eine ausländische Dienstleistungsbetriebsstätte begründet werden kann und in der das Finanzministerium zu den abkommensrechtlichen Termini "Betriebsstätte" und "Dienstleistungen" Stellung nahm. Shubshizky berichtet abschließend über eine weitere Entscheidung des UFS, in der der Senat feststellte, ob im Falle einer Rückerstattung an das AMS von Teilen des Arbeitslosengeldes vom Insolvenz-Entgelt-Fonds eine Einkünftehochrechnung zu erfolgen hat und über eine Entscheidung des VwGH, in der dieser klarstellte, ob Einschränkungen betreffend der Sonderausgabenabzug für im Ausland entrichtete Weiterversicherungsbeiträge zulässig sind.