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Die Entlassung eines Behinderten wegen Verschweigung der Behinderteneigenschaft - Entlassungsgründe sind in § 82 GewO 1859 taxativ geregelt

ArbeitsrechtJudikaturDDr. Hans Trattner, ehem. Referent in der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer WienASoK 2009, 211 - 213 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 8 BEinstG; § 82 GewO 1859

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