Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag beinhaltet einen Aktenvermerk über die Sozialpartnerbesprechung MVB vom Februar 2009 zu der Frage, welche Berufsgruppen von der Bestimmung des § 5a Abs 2 FHStG erfasst werden. Ebenso wird geklärt, wie die Termini "voll sozialversicherungspflichtig" und " Erwerbstätigkeit" nach § 5a Abs 2 FHStG auszulegen sind.
Rechtsgrundlagen: § 5a Abs 2 Z 3 FHStG