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Deutschland: Hartz-IV-Satz für Kinder laut Bundessozialgericht verfassungswidrig

SozialrechtASoK 2009, 98 Heft 3 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Rechtsansichten des deutschen Bundessozialgerichts betreffend eine im deutschen SGB II enthaltene Bestimmung, wonach die Regelleistung für Kinder mit 60% der Regelleistung, die für alleinstehende Erwachsene gilt, festgesetzt ist.

Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 dSGB II

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