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Keine Neuberechnung der vorzeitigen Alterspension bei Entrichtung von Pensionsbeiträgen als Bürgermeister

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, WU WienASoK 2009, 80 Heft 2 v. 1.2.2009

§ 261b Abs 2 ASVG; § 91 Abs 1 ASVG

Der OGH ging auf die Zulässigkeit der Neuberechnung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach Erreichen des Regelpensionsalters ein und prüfte hierbei den Fall eines Bürgermeisters, der seine Bürgermeisterbezüge nach dem Pensionsanfall entrichtete.

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