Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den Inhalt der seit 28.6.2008 bestehenden Möglichkeit, Lehrverhältnisse vorzeitig aufzulösen. Wer kann diese Möglichkeit in Anspruch nehmen? Was sind die Voraussetzungen? Wie wirkt sich der besondere Kündigungsschutz nach MSchG, VKG, APSG und ArbVG auf das Auflösungsrecht aus?
Rechtsgrundlagen: § 15a BAG