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Ersatzanspruch für Kündigungsentschädigung fällt unter § 34 AngG

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2008, 120 Heft 3 v. 1.3.2008

§ 29 AngG; § 34 AngG; § 29 KVI

Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage der Fristwahrung eines Arbeitnehmers für die Geltendmachung des Ersatzanspruchs für die Kündigungsentschädigung zu befassen.

OGH 23.11.2006, 8 ObA 55/06f

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