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GSVG-Beitragsgrundlage - Freibetrag für investierte Gewinne

Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in KurzformSozialversicherungsrechtDr. Wolfgang HöfleASoK 2008, 114 Heft 3 v. 1.3.2008

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Ansicht der SVA zur GSVG-Beitragsgrundlage iZm dem Freibetrag für investierte Gewinne.

Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 2 GSVG; § 10 EStG

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