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Altersteilzeit - Beendigung nach Krankenständen in der Vollzeitphase

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-Weinmeier (Bearb.)ASoK 2008, 38 - 39 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 19e Abs 1 AZG; § 8 Abs 1 AngG; § 27 AlVG

Der Erwerb von Zeitguthaben infolge von Krankenständen in der Vollarbeitsphase eines geblockten Altersteilzeitmodells richtet sich nach dem Umfang des EFZ-Anspruchs; ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Ausmaß von 50 % hat demnach den Erwerb eines Zeitguthabens für die Freizeitphase im Umfang von 50% zur folge.

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