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Vier-Tage-Woche und kollektivvertragliche Feiertagsregelung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-Weinmeier (Bearb.)ASoK 2008, 37 Heft 1 v. 1.1.2008

Abschn VI Z 16 KV für Arbeiter der Elektrizitätsversorgungsunternehmen

Da der 24.12 und 31.12 als Feiertage im Sinne des Kollektivvertrages für Arbeiter der Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu qualifizieren sind, besitzen die im Rahmen einer 4-Tage-Woche tätigen Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen weiteren freien Tag.

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