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Anwendung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes - Schadensminderungspflicht des Arbeitgebers

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-Weinmeier (Bearb.)ASoK 2008, 39 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 2 DHG; § 1157 ABGB

Bei Beschädigung eines Dienstwagens während einer nicht genehmigten Privatfahrt gelangt das Haftungsprivileg des DHG nicht zur Anwendung; die aus der Fürsorgepflicht ableitbare Schadensminderungspflicht des Arbeitgebers verpflichtet diesen allerdings zur Inanspruchnahme der Leistungen aus der Kaskoversicherung.

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