§ 19 AngG
Der OGH stellt fest, dass gem des Kollektivvertrags für Tageszeitungen/ Redakteure und Reporter für den Fall einer Beendigung des Dienstverhälnisses während des Probemonats keine Schriftform geboten ist.
§ 19 AngG
Der OGH stellt fest, dass gem des Kollektivvertrags für Tageszeitungen/ Redakteure und Reporter für den Fall einer Beendigung des Dienstverhälnisses während des Probemonats keine Schriftform geboten ist.