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Ärzte mit Sonderklassegebühren sind keine neuen Selbständigen

SozialversicherungsrechtPeter PülzlASoK 2008, 420 Heft 11 v. 1.10.2008

Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag erläutert die Rechtslage, warum Ärzte die Sonderklassengebühren (Entgelte iSd § 49 Abs 3 Z 26 ASVG)beziehen nicht als "neue Selbständige" iSd § 2 Abs 1 Z 4 GSVG zu werten sind.

Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 3 Z 26 ASVG; § 2 Abs 2 FSVG; § 2 Abs 1 GSVG

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