§ 72 ArbVG
Der OGH konkretisiert, dass der Betriebsrat von dem Betriebsinhaber die unentgeltliche zur Verfügung Stellung von Sachmitteln in einem der Größe des Unternehmens und den Erfordernissen des Betriebsrats entsprechenden Verhältnis verlangen kann, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachgehen zu können.