Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, dass die Familienbeihilfe bereits für 2008 13-mal pro Jahr ausbezahlt wird, da der der Bundesrat den Beschluss zu einer Verdoppelung der Familienbeihilfe für September 2008 fasste.
Rechtsgrundlagen: § 8 FLAG; § 55 Abs 12 FLAG; § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG