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Haftung eines Baustellenkoordinators

Aus der akuellen RechtsprechungSchadenersatzrechtDr. Edith Marhold-Weinmeier, WU Wien (Bearb)ASoK 2008, 401 Heft 10 v. 1.10.2008

§ 3 Abs 1 BauKG; § 1169 ABGB; § 332 Abs 5 ASVG

Der OGH hatte sich mit der Haftung des Bauherrn bzw des Baustellenkoordinators zu befassen. Wer trägt die Haftung, wenn kein Baustellenkoordinator bestellt wurde? Haftet der Bauherr wenn er einen Baustellenkoordinator bestellt hat?

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