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Verjährung eines Entgeltanspruches für nicht konsumierten Zeitausgleich

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 362 - 363 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 19f AZG; § 1486 Z 5 ABGB

Die Nichtinanspruchnahme eines Zeitausgleichsanspruchs hat die Begründung eines Entgeltanspruchs zur Folge, bei dem die Verjährungsfrist des § 1486 Z 5 ABGB zur Anwendung gelangt.

OGH 21.5.2007, 8 ObA 15/07z

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