§ 48 PKG
Die Auslagerung der auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung bestehenden Anwartschaftszeiten für eine Betriebspension auf eine Pensionskasse erfordert nicht die Einwilligung der einzelnen Arbeitnehmer.
§ 48 PKG
Die Auslagerung der auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung bestehenden Anwartschaftszeiten für eine Betriebspension auf eine Pensionskasse erfordert nicht die Einwilligung der einzelnen Arbeitnehmer.