§ 334 ASVG
Der OGH qualifiziert die unterlassene Installation von Schutzeinrichtungen sowie die Unterlassung des Anseilens bei Dachdeckerarbeiten als grob fahrlässige Verletzung der Unfallverhütungspflichten.
OGH 19.4.2007, 8 ObA 16/07x
§ 334 ASVG
Der OGH qualifiziert die unterlassene Installation von Schutzeinrichtungen sowie die Unterlassung des Anseilens bei Dachdeckerarbeiten als grob fahrlässige Verletzung der Unfallverhütungspflichten.
OGH 19.4.2007, 8 ObA 16/07x