Zusammenfassung: Der OGH prüft, unter welchen Voraussetzungen eine potentielle dauernde Gesundheitsgefährdung für den Arbeitnehmer dessen Austritt rechtfertigt. Dabei legt er auch dar, dass die Zuteilung eines gesundheitlich zumutbaren Ersatzarbeitsplatzes ein Austrittsrecht aus gesundheitlichen Gründen ausschließt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 ArbAbfG; § 23 Abs 7 AngG; § 82a GewO