Zusammenfassung: Die Autorin erläutert, welche Änderungen im Bereich der Anmeldung der Dienstnehmer zur Krankenversicherung durch das SRÄG 2007 vorgenommen wurden. In diesem Zusammenhang hebt sie insbesondere die normierte bereits vor Arbeitsantritt zu berücksichtigende Anmeldepflicht hervor und weist auf die Anmeldeform sowie den Ablauf des zwei- bzw einstufigen Anmeldeverfahrens hin. Erwägungen zu den Rechtsfolgen, die die Missachtung der Meldepflichten nach sich zieht, runden den Beitrag schließlich ab.