Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Abfertigungen der Erbschaftssteuerpflicht unterliegen.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 5 BMVG
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Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Abfertigungen der Erbschaftssteuerpflicht unterliegen.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 5 BMVG
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