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EuGH zur Auslegung der Arbeitnehmerschutzrichtlinie

Arbeitsrecht - SozialrechtJudikaturASoK 2007, 248 Heft 7 v. 1.7.2007

RL 89/391/EWG

Eine nationale Regelung, die die Haftung des Arbeitgebers nur unter der Voraussetzung der praktischen Vertretbarkeit vorsieht, steht mit den Vorgaben der Arbeitnehmerschutzrichtlinie in Einklang, da diese keine Implementierung einer verschuldensunabhängigen Haftung vorschreibt.

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