Zusammenfassung: Der Beitrag gibt die wesentlichsten Aussagen eines Protokolls der Sozialpartner-Besprechung wider, in dem die Frage behandelt wurde, unter welchen Voraussetzungen ein selbständig Erwerbstätiger trotz Besitzes eines Gewerbescheins der Pflichtversicherung der GKK unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 4 GSVG