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Kein Formgebot für den vorzeitigen Austritt im Anwendungsbereich des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 243 Heft 6 v. 1.6.2007

Art XI Pkt 2 KV für das Güterbeförderungsgewerbe für Arbeiter

Das Schriftformgebot in Art XI Pkt 2 des KV für das Güterbeförderungsgewerbe für Arbeiter ist bei Kündigungserklärungen, nicht aber bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus einem wichtigen Grund zu berücksichtigen.

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