Art XI Pkt 2 KV für das Güterbeförderungsgewerbe für Arbeiter
Das Schriftformgebot in Art XI Pkt 2 des KV für das Güterbeförderungsgewerbe für Arbeiter ist bei Kündigungserklärungen, nicht aber bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus einem wichtigen Grund zu berücksichtigen.