§ 5 KBGG; § 3a KBGG idF BGBl 58/2003
In dem Kurzbeitrag werden die wesentlichsten Entscheidungsgründe eines VfGH-Erkenntnisses dargestellt, in dem dieser feststellte, dass § 5 KBGG weder mit dem Gleichheitsgrundsatz noch dem Sachlichkeitsgebot in Einklang zu bringen sei.